Die Stadt Bad Marienberg (Westerwald) (mundartlich: Marmerich) ist ein staatlich anerkanntes Kneipp-Heilbad im Westerwaldkreis in Rheinland-Pfalz und Verwaltungssitz der gleichnamigen Verbandsgemeinde, der sie angehört
Bundesland
Landkreis
Westerwaldkreis
Einwohner
6137 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
56470
Vorwahl
02661
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Gemeinde Bad Marienberg (Westerwald) – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
13:30 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Große Kreisstadt Marienberg hat derzeit 41 Bebauungspläne, davon sind 21 rechtskräftig. Es gibt auch 2 rechtskräftige Außenbereichssatzungen, 8 rechtskräftige Ergänzungssatzungen und eine rechtskräftige Klarstellungs- und Ergänzungssatzung.
- Bebauungspläne wie Nr. 2 „Am Federnwerk“, Nr. 3 „Wohngebiet Gebirge“, Nr. 7 „Am Goldkindstein“, Nr. 13 „Historische Altstadt“ und weitere sind rechtskräftig oder in verschiedenen Verfahrensständen.
- Es besteht derzeit kein rechtskräftiger Flächennutzungsplan, aber es ist geplant, einen innerhalb der nächsten 3-5 Jahre zu entwickeln und rechtskräftig zu machen.
- Aktuelle Projekte umfassen die Umgestaltung des südlichen Kurparks und die Realisierung eines barrierefreien Zugangs zum Kurpark-Rathaus.
FAQ
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.
Was ist eine Geschossflächenzahl (GFZ) im Bebauungsplan?
Die Geschossflächenzahl (GFZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks in Bezug auf die Geschossfläche. Sie gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Beispiele:
- GFZ 0,8: Die Geschossfläche darf 80% der Grundstücksfläche betragen
- GFZ 1,2: Die Geschossfläche darf 120% der Grundstücksfläche betragen
Zur Geschossfläche zählen die Flächen aller Vollgeschosse, einschließlich der Umfassungswände. Die GFZ ermöglicht eine Steuerung der Bebauungsdichte und beeinflusst das Erscheinungsbild eines Gebiets.